Wie allgemein bekannt sein dürfte, tritt am 25.5.2018 die neue, europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Betroffen sind alle Unternehmen, egal ob groß oder klein, sowie „Einrichtungen“, womit unter anderem Vereine und Parteien gemeint sind. Ausnahmen gelten eigentlich nur für Kirchen , religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften. Zentraler Punkt für Vereine ist das Führen eines Verfahrensverzeichnis. Ob der jeweilige Verein nun betroffen ist und sogar einen Datenschutzbeauftragten braucht, muss geprüft werden. Der Bürgerverein möchte an dieser Stelle für dieses Thema die Vereine sensibilisieren und hat daher einige Links zusammengestellt, die sicherlich hilfreich sind: